Provisorische Verteilungsliste vom 3. Juli 2024
Provisorische Verteilungsliste
Die ausseramtlichen Konkursverwalter («aa. KV») haben beschlossen, eine Abschlagszahlung von 15 % an sämtliche rechtskräftig kollozierten Gläubiger zu entrichten. Die Gläubiger mit ausgesetzten Forderungen erhalten keine Abschlagszahlung. Die ggf. auf sie entfallende Dividende wird aber zurückbehalten. Sie erleiden damit durch die Nichtteilnahme an der Abschlagszahlung keinen Nachteil.
Die provisorische Verteilungsliste liegt während der Auflagefrist vom 4. Juli 2024 bis zum 24. Juli 2024 einerseits in den Räumen der aa. KV, Wenger Plattner, Jungfraustrasse 1, 3000 Bern 6, sowie andererseits beim Handelsregister- und Konkursamt Zug («KA Zug»), Aabachstrasse 5, 6301 Zug, zur Einsicht auf. Für eine Einsichtnahme bei den aa. KV wird um Voranmeldung gebeten. Die provisorische Verteilungsliste ist zudem im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) einsehbar.
Allfällige Beschwerden gegen die provisorische Verteilungsliste sind innert zwanzig Tagen seit deren Kenntnisnahme an die II. Beschwerdeabteilung des Ober-gerichts des Kantons Zug, Aufsichtsbehörde SchKG, Kirchenstrasse 6, Postfach, 6301 Zug, zu richten.
Spezialanzeige
Sämtlichen Gläubigern wird zudem eine Abrechnung über die erste Abschlagszahlung (sog. Spezialanzeige) mit den persönlichen Angaben zur Abschlagszahlung zugestellt. Gläubigern in der Schweiz wird diese Spezialanzeige zusammen mit dem Zirkular Nr. 6 eingeschrieben zugestellt. Als Zustellort für alle Beteiligte, die im Ausland wohnen und keinen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet haben, gilt – wie bereits in der Konkurspublikation bzw. dem Schuldenruf vom 28. Oktober 2019 mitgeteilt – gemäss Art. 232 Abs. 2 Ziff. 6 SchKG das KA Zug. Dementsprechend wird ihnen die Spezialanzeige nicht postalisch zugestellt, sondern elektronisch im Kollokationsportal (kuv-portal.envion-konkurs.ch) hochgeladen.
Untenstehend finden Sie ein Muster der Spezialanzeige in englischer Sprache.
Anweisungen und Hinweise zur Spezialanzeige
Damit die Abschlagszahlung an die Gläubiger ausgeführt werden kann, ist es wichtig, dass diese Anweisungen genau befolgt und die Felder der Abrechnung über die erste Abschlagszahlung (Spezialanzeige) korrekt und gut leserlich ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen der Spezialanzeige ist diese auszudrucken und zu unterzeichnen. Anschliessend kann die Spezialanzeige mit der Hochlade-Funktion im privaten Bereich des Kollokationsportals (kuv-portal.envion-konkurs.ch) den aa. KV übermittelt werden Die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Spezialanzeige ist bis spätestens am 24. Juli 2024 hochzuladen (oder per Post an die aa. KV zu retournieren).
Auszahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken («CHF»). Die aa. KV empfehlen den Gläubigern deshalb, ein auf CHF lautendes Konto anzugeben. Andernfalls ist nicht gewährleistet, dass die Zahlung auf dem Konto gutgeschrieben wird. Gegebenenfalls anfallende Umrechnungskosten (Kursverluste, Gebühren, Spesen u. Ä.) bei der Bank des jeweiligen Gläubigers gehen zu dessen Lasten. Sofern die Kontoangaben nicht korrekt oder nicht rechtzeitig bei den aa. KV eingehen, können weitere Kosten anfallen, die zulasten des jeweiligen Gläubigers gehen.
Aufgrund der grossen Anzahl der Gläubiger wird die Ausführung der Zahlungen einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Zahlungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Zahlungsinstruktionen vorgenommen. Die Auszahlungen werden voraussichtlich ab August 2024 erfolgen, sofern gegen die provisorische Verteilungsliste keine Beschwerde erhoben wird.