Forderungsanmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist weiterhin möglich

Aufgrund entsprechender Anfragen hält die Hilfsperson fest, dass Forderungen auch nach Ablauf der gesetzlichen Anmeldefrist am 28. November 2019 angemeldet werden können (vgl. dazu Art. 251 SchKG). Das Portal für die Anmeldung von Forderungen aus Tokens bzw. deren Erwerb steht zu diesem Zweck weiter zur Verfügung. Der Zugang zum Portal erfolgt nach wie vor ausschliesslich über die vorliegende Website www.envion-konkurs.ch (Link zum Portal). Wir machen Sie indessen darauf aufmerksam, dass das Portal in der Zeit vom 24. Dezember 2019, 12.00 Uhr, bis zum 6. Januar 2020, 09:00 Uhr (MEZ), geschlossen sein wird. Nach diesem Unterbruch wird das Portal wieder zur Verfügung stehen und die Gläubiger werden ihre Forderungen weiter anmelden können.

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